Europäischer Gerichtshof bestärkt deutschen Glücksspielstaatsvertrag

Am Donnerstag den 12.06.2014 hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zu Gunsten der deutschen Glücksspielregelung entschieden. Ist das dass Aus der privaten Wettanbieter?

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In der Rechtssache C-156/13 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Donnerstag ein Urteil gefällt. Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die vorangegangene Klage der staatlichen Lottogesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (Westdeutsche Lotterie) gegen den in Gibraltar ansässigen privaten Glücksspiel- und Sportwettenanbieter Digibet.

Die Westdeutsche Lotterie konnte sowohl in der Vorinstanz beim Bundesgerichtshof (BGH) als auch beim EuGH in Luxemburg einen Erfolg verbuchen. Somit sahen auch die EU-Richter das Internetangebot von Digibet als rechtswidrig an. Obwohl die EU-Kommission bereits mehrfach Zweifel an den deutschen Regelungen für Online-Wetten geäußert hat. Ist man gestern zum Entschluss gekommen das ein Verbot für Online-Glücksspiele verhältnismäßig ist und dem Allgemeinwohl dient.

Schleswig-Holstein ohne Sonderregelung

Für einen weiteren Anstoß der Klage sorgte die Koalition in Schleswig-Holstein. Diese war bereits Anfang 2012 aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert und öffneten privaten Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen die Tür zu einer Sonderregelung. Allerdings wurde etwa ein Jahr später, diese Sondergenehmigung durch die neue Landesregierung wieder beendet. Für die bisher erteilten Lizenzen und Konzessionen wurden jedoch mehrjährige Übergangsregelungen vereinbart.

Daher stellte der Bundesgerichtshof in der ersten Instanz die Frage, ob das Verbot trotz der Liberalisierung in Schleswig-Holstein in den übrigen 15 Bundesländer aufrechtzuerhalten ist. Da das Glücksspielrecht Ländersache ist, sind unterschiedliche Regelungen schlichtweg möglich.

EuGH sieht keine Einschränkung im Dienstleistungsverkehr

Auch der Europäische Gerichtshof folgt der Auffassung des BGH und sieht durch die toleranten Regelungen keine ernsthafte Gefahr die Beschränkungen der anderen Bundesländer infrage zu stellen. Ausschlaggebend dafür war die zeitlich und letztendlich auch räumlich begrenzte Regelung. Der EuGH bestätigte das sowohl die Ziele zum Allgemeinwohl als verhältnismäßig und mit dem Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Das Urteil C-156/13 des EuGH im Detail.

Politiker üben Kritik am Glücksspielstaatsvertrag

Zum Urteil des EuGH macht der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Rasmus Andresen klar, dass nur dank der zeitlichen Begrenzung der Glücksspielstaatsvertrag nicht gefährdet war. Ferner spricht er gerade im Bereich des Online-Glücksspiels von einer realitätsfernen Lösung. Aus diesem Grund müsse man die Evalution des Staatsvertrags nutzen um zu einer realitätsnahen Lösung zu kommen. Ein komplettes Verbot im Onlinebereich ist und bleibt falsch.

Auch Wolfgang Kubicki der stellvertretende Vorsitzende der Bundes-FDP und FDP-Fraktionschef im schleswig-holsteinischen Landtag betont, das die EU-Komission weitere Bedenken hat und dem Vertrag nur unter Auflagen zustimmt. Weitere Klage wurden bereits beim EuGH eingereicht. Daher stellt sich nur eine Frage: Wann kippt die EU-Ebene den Vertrag endgültig?

Druck auch von Seiten der Wettanbieter

In einem Schreiben der Allianz digitaler Wett-, Poker und Lotterieanbieter an alle Ministerpräsidenten heißt es: „Denn aus Sicht nahezu aller Marktteilnehmer ist der neue Glücksspielstaatsvertrag gescheitert“. Daher fordern Wettanbieter wie bwin die Zulassung sämtlicher Anbieter die Auflagen in Bereich der Sucht- und Betrugsbekämpfung erfüllen.

Zudem äußerte auch der Verband der Europäischen Online-Glücksspiel- und Sportwettenbetreiber EGBA (European Gaming and Betting Association) seine Kritik. Schließlich wurden bislang keine Lizenzen zur Veranstaltung von Sportwetten vergeben. Außerdem forderte man von der EU-Kommission die Durchsetzung des EU-Rechts sowie die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland.

Meine Meinung

Aus meiner Sicht schlägt das Urteil des EuGH noch viel größere Wellen. Denn während es für einen Spieler aus Deutschland bis gestern noch eine Grauzone gab, sind Teilnahmen bei Online-Casinos, Wettanbieter oder auch privaten Lottoanbietern ab sofort illegal. Außer die Anbieter verfügen eben über eine entsprechende Sonderregelung von Schleswig-Holstein. Diese Übergangsregelung wird aber spätestens 2018 ihre Wirksamkeit verlieren. Doch ich bin der Meinung, dass aufgrund der enormen Kritik selbst von Seiten der EU, der Glücksspielstaatsvertrag bald neu verfasst wird oder ganz in einer Schublade verschwindet.

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