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Agiert Lottoland legal in Deutschland?

Als ich damit anfing, mir einen Überblick über die vielen verschiedenen Lotto-Anbieter zu verschaffen, stieß ich auch auf den Anbieter Lottoland. Also habe ich auch zu diesem Anbieter viel recherchiert und ihn mit allen Details auf meiner Lottoland Website vorgestellt.

Diese Seite hat in der Folge allerdings für viel Aufsehen gesorgt, denn so detailliert haben sich mit Lottoland offenbar noch nicht viele Lotto-Websites zuvor beschäftigt.

Was ist bisher passiert?

1. Lotto-Experte.net berichtete über Lottoland.com

Im Zuge meiner Recherchen über die verschiedenen Lotto-Anbieter, bzw. -Vermittler, in Deutschland berichtete ich auch über Lottoland. Dabei vielen mir vor allem drei Dinge auf.

1. Lottoland besitzt keine deutsche Lizenz für die Vermittlung von Lotto-Spielscheinen an den deutschen Lotto- und Toto-Block (6 aus 49, Spiel77, Super 6, etc.). Das ist Fakt.

2. Lottoland ist genau genommen ein Wettunternehmen, das lediglich eine Art Zweitlotterie betreibt, bei der auf den Ausgang der deutschen Ziehungen gewettet wird.

3. Lottoland Jackpot-Gewinner bekommen mitunter deutlich niedrigere Gewinnsummen ausgezahlt, als Spieler die beim Deutschen Lotto- und Toto-Block getippt haben

Alles nachzulesen auf meiner Lottoland Website, den Beispielen zur Gewinnauszahlung sowie auch noch direkt in den AGB von Lottoland (Stand 18.02.2014; Punkt 10.1.12).

Post von der Bezirksregierung Düsseldorf

Anfang Februar 2014 wurde scheinbar die Bezirksregierung Düsseldorf auf Lottoland.com aufmerksam. Wieso ausgerechnet Düsseldorf (NRW) und warum nun Lottoland, weiß ich nicht. Mit JAXX, Tipp24, tipico oder bwin gibt es schließlich noch zahlreiche weitere „Wettunternehmen“ die in Deutschland recht prominent agieren und sogar ganz offensiv über Fernsehwerbespots und Bandenwerbung in deutschen Fussballstadien für ihre Angebote werben.

Wie dem auch sei. Jedenfalls schickte ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf nun an zahlreiche deutsche Webmaster ein Anhörungsschreiben und nahm darin ausschließlich Bezug auf den Anbieter Lottoland.

Wörtlich hieß es darin:

Eine Prüfung der o. g. Webseite hat ergeben, dass Sie dort Werbung u.a. für die Fa. Lottoland und damit Werbung für unerlaubtes Glücksspiel betreiben, indem das Logo dieser Firma präsentiert wird und auf die Seite www.lottoland.com verlinkt wird. Außerdem offerieren Sie einen „Lottoland-Gutschein für einen Gratis-Tipp“.

Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) ist verboten (§ 4 Abs. 1 des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland -Glücksspielstaatsvertrag -GlüStV) und beinhaltet den Straftatbestand des § 284 Abs. 4 Strafgesetzbuch.

Über die erforderliche Erlaubnis der zuständigen nordrheinwestfälischen Behörde zum Veranstalten bzw. Vermitteln verfügt die Fa. Lottoland nicht.

Ungeachtet davon ob ich für Lottoland Werbung gemacht habe, ist ein Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf also der Ansicht, dass es sich bei Lottoland um „unerlaubtes Glücksspiel“ und das Veranstalten von öffentlichem Glücksspiel ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes „verboten“ ist.

Was sagt Lottoland zu diesem Vorwurf?

…ist in Arbeit…

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